Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zattylryfiurylzeorma

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Website zattylryfiurylzeorma.pro sowie die vertraglichen Beziehungen zwischen Zattylryfiurylzeorma und geschäftlichen Kunden im Zusammenhang mit Leistungen zur Analyse und Optimierung von Order-to-Cash-Prozessen. Sie gelten ergänzend zu Datenschutzerklärung und Haftungsausschluss.
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Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Zattylryfiurylzeorma und geschäftlichen Kunden über Leistungen im Bereich Order-to-Cash-Optimierung, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Zattylryfiurylzeorma stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Bedingungen gelten auch für zukünftige gleichartige Verträge, ohne dass jeweils erneut auf sie hingewiesen werden muss.

02

Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung

Darstellungen von Leistungen und Beschreibungen von Vorgehensmodellen auf der Website zattylryfiurylzeorma.pro stellen kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an interessierte Unternehmen, eine Anfrage zu stellen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Zattylryfiurylzeorma eine individuelle Anfrage des Kunden ausdrücklich annimmt, etwa durch schriftliche Auftragsbestätigung, unterzeichnetes Angebot oder Beginn der Leistungserbringung. Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Einzelvertrag. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Zattylryfiurylzeorma behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn sie nicht zum angebotenen Leistungsspektrum passen oder die erforderlichen Ressourcen nicht verfügbar sind.
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Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Zattylryfiurylzeorma erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Analyse, Dokumentation und Verbesserung von Order-to-Cash-Prozessen. Art und Umfang der Leistungen, etwa Workshops, Prozessaufnahmen, Auswertungen, Berichte oder begleitende Umsetzungsunterstützung, werden im jeweiligen Vertrag konkret festgelegt. Zattylryfiurylzeorma schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand bewährter Methoden, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Zeitangaben zu Projektphasen oder Meilensteinen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Planwerte. Der Kunde wirkt im erforderlichen Umfang mit, stellt die notwendigen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung und sorgt dafür, dass interne Voraussetzungen für die Umsetzung von Empfehlungen geschaffen werden. Bleibt eine erforderliche Mitwirkung aus oder erfolgt sie verspätet, können sich vereinbarte Fristen entsprechend verschieben.

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Vergütung, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen

Sofern im Einzelfall keine Pauschalvergütung vereinbart ist, werden Leistungen von Zattylryfiurylzeorma nach Zeitaufwand auf Basis der jeweils vereinbarten Tagessätze oder Stundensätze abgerechnet. Zuzüglich zur Vergütung werden gegebenenfalls vereinbarte Nebenkosten, etwa Reise- und Übernachtungskosten, nach tatsächlichem Anfall oder gemäß getroffener Pauschalvereinbarung berechnet. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Zattylryfiurylzeorma berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
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Haftung und Haftungsbeschränkung

Zattylryfiurylzeorma haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Zattylryfiurylzeorma nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Unberührt bleiben Ansprüche nach den Vorschriften über die Produkthaftung. Ergebnisse aus Prozessverbesserungen können je nach Ausgangssituation abweichen, Ergebnisse können variieren.

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Urheberrechte und Nutzungsrechte

Zattylryfiurylzeorma räumt dem Kunden an im Rahmen des Vertrags erstellten Unterlagen, Prozessdokumentationen, Analysen, Berichten und sonstigen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, das auf den vertraglich vereinbarten Zweck im Unternehmen des Kunden beschränkt ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens, die eigenständige Veröffentlichung oder die Verwendung in Schulungs- oder Vermarktungsformaten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Zattylryfiurylzeorma. Bestehende Schutzrechte von Zattylryfiurylzeorma oder Dritten bleiben unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken oder andere Schutzrechte nicht zu entfernen und bei interner Verwendung beizubehalten. Soweit der Kunde Inhalte oder Daten zur Verfügung stellt, stellt er sicher, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden, und stellt Zattylryfiurylzeorma von entsprechenden Ansprüchen frei.

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Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, interne Prozessdetails und nicht öffentlich zugängliche Daten, streng vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Inhalt ergibt. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Bestimmungen allgemein bekannt sind, die einer Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, solange ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.

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Vertragsdauer und Kündigung

Verträge werden grundsätzlich für die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung genannte Laufzeit geschlossen. Soweit eine feste Projektlaufzeit vereinbart ist, endet der Vertrag mit Abschluss der vereinbarten Leistungen, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder wenn die wirtschaftlichen Grundlagen der Zusammenarbeit in einer Weise entfallen, die ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht. Kündigungen bedürfen der Textform. Mit Beendigung des Vertrags sind noch offene Vergütungsansprüche für bis dahin erbrachte Leistungen fällig, bereits gewährte Nutzungsrechte bleiben im vereinbarten Umfang bestehen, soweit nichts anderes geregelt ist.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Auf alle Vertragsbeziehungen zwischen Zattylryfiurylzeorma und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist der Sitz von Zattylryfiurylzeorma ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Formulierung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
10

Änderungen der Bedingungen und Bezugnahme auf weitere Regelungen

Zattylryfiurylzeorma behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben, Anpassungen des Leistungsangebots oder organisatorischer Gründe erforderlich ist und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf zattylryfiurylzeorma.pro veröffentlicht und mit einem Aktualisierungsdatum versehen. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksamen Bedingungen, es sei denn, eine Anpassung wird einvernehmlich vereinbart. Die vorliegende Fassung wurde zuletzt am 16. Oktober 2026 aktualisiert. Ergänzend gelten die Regelungen der Datenschutzerklärung und des Haftungsausschlusses, die die Nutzung der Website und die Verarbeitung personenbezogener Daten näher konkretisieren.

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